Beschleunigte Grundqualifikation


Güterkraftverkehr / Personenkraftverkehr

Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerschein­ausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).

Beschleunigte Grundqualifikation (ohne Vorbesitz der Schlüsselzahl 95):

  • 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
  • 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK

Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen, da diese im Verlauf der BKF Schulung ebenfalls erworben werden kann.

Die Unterrichtszeiten für die beschleunigte Gundqualifikation verkürzt sich, wenn bereits eine Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen ist / ein Nachweis vorliegt, dass in einer anderen Führerscheinklasse, schon eine Qualifikation erfolgte. Damit gelten Sie als Umsteiger. 

Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güter- / Personen-verkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.

Rechtliche Grundlagen:

Europäische Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Verkehrsfachschule Rhein-Main ACADEMY Fahrschule Lendjel
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C1/C1E
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr
  • Mindestalter: 23 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Einsatz im Reiseverkehr
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Reaktionstest (nur bei Personenverkehr)
Inhalte

Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation → Lehrplan Inhalte

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

  • Technik und Fahrphysik
  • Kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken im Straßenverkehr
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
  • Geistige und körperliche Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
Gültigkeit

Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der LKW-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.
Der Bus-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

Führerscheinausbildung

Verkehrsfachschule Rhein-Main ACADEMY Fahrschule Lendjel  – Führerscheinausbildung

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