BKF Externenprüfung (IHK)
Berufskraftfahrer/-in (IHK) – Vorbereitung Externenprüfung
(Berufs-)Kraftfahrer/-innen sehen sich heutzutage mit stetig steigenden Anforderungen konfrontiert – eine entsprechende Fahrerlaubnis allein reicht dabei schon lange nicht mehr aus, um diesen vollumfänglich gerecht werden zu können.
Alle gewerblich tätigen Busfahrer/-innen, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 erworben haben sowie alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer/-innen, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen seit einigen Jahren eine ergänzende Grundqualifikation vorweisen. Verfügt eine Person bereits über den Abschluss als Berufskraftfahrer/-in, welcher als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf erhalten bleibt, ist dies jedoch nicht erforderlich.
Zielgruppe:
Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss im Bereich der Transportwirtschaft oder der Personenbeförderung anstreben.
Rechtliche Grundlagen:
- Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Inhalte
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- Unternehmenspräsentation
- Kfz-Technik, Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen
- Güter lagern und befördern
- Rechtsvorschriften
- Beförderungsabläufe (Vorbereitung, Planung, Kalkulation, Verkehrsgeografie)
- Verkehrssicherheitslehre
- Spezialtransporte
- Elektronische Geräte (Digitaler Tachograph, Mautsystem, OBU, EG-Kontrollgerät)
- Umgang mit Kunden
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Abfahrtskontrolle
- Störungssuche
- Straßenfahrt, Parcours fahren
- Fahrpraktische Übungen
- In der Ausbildung inklusive
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- Erwerb der Führerscheinklasse C/CE oder D/DE (sofern noch nicht vorhanden)
- ADR-Gefahrgutausbildung (Basiskurs und Aufbaukurs Tank)
- Ladungssicherung
- Gabelstaplerschein
- LKW-Ladekran
- ECO-Training
- Perfektionstraining
- Voraussetzungen
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- Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Mehrjährige Berufserfahrung (mind. 4,5 Jahre beruflich als Fahrer/-in tätig)
- Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse B (seit mind. 2 Jahren)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Abschluss
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- Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
- Berufsabschluss „Berufskraftfahrer/-in“ mit Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Facharbeiterbrief)