Förderungs­möglichkeiten für den Arbeitnehmer über den Arbeitgeber


Qualifizierungschancengesetz QCG

Verkehrsfachschule Rhein-Main ACADEMY Fahrschule Lendjel

Was ist Das Qualifizierungschancengesetz? 

Interessieren Sie sich für eine berufliche Weiterbildung während Ihrer Beschäftigung bei voller Weiterzahlung des Gehalts?
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder haben Sie einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit?

Erwerben Sie bei voller Weiterzahlung Ihres Gehalts einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (auch Vorbereitung Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) - extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Ihrem Arbeitgeber (nur Berufsabschlüsse).

Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber die Gehaltskosten bis zu 100%.

Arbeitnehmer mit Berufsabschluss
Haben Sie bereits einen Berufsabschluss und möchten Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen?

Dann bilden Sie sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiter in einem Umfang von mehr als 120 Zeitstunden.

Auch hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden und Ihrem Arbeitgeber bis zu 75% der Gehaltskosten erstattet werden.

Ihre Vorteile bei einer Qualifizierung über die Agentur für Arbeit:

Während der Qualifizierung können zusätzlich anfallende Kosten wie Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Die Teilnehmer (m/w/d) erhalten bei Bestehen der verpflichtend vor der Kammer abzulegende Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000 bzw. 1500 Euro.

 

Höhe der Zuschüsse

Verkehrsfachschule Rhein-Main ACADEMY Fahrschule Lendjel  – Höhe der Zuschüsse

2. ARBEITGEBER

Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:

  • eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!

Was wird gefördert?

Weiterbildungen

  • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Wie bekommt man die Förderung?

  • Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  • Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
  • Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
  • Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
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Tipp

Verkehrsfachschule Rhein-Main ACADEMY Fahrschule Lendjel  – Tipp

Mit dem Programm Qualifizierungschancengesetz der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Person, Teilzeit = 1/2 Person, 520€-Kraft = 1/4 Person) eine 100%-ige Förderung für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE mit Zusatzqualifikation erhalten.

Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern (oder Mifas – mitarbeitenden Familienmitgliedern) können von diesem Programm profitieren.

 Voraussetzungen:

  • Besitz des Führerscheins Klasse B (alt 3)
  • Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (keine 520€-Basis)
  • Die Notwendigkeit des Führerscheins muss begründet werden

Der Führerschein ist in unserer Fahrschule förderfähig. Wir sind zertifiziert nach AZAV.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.